Ausbildungsrichtungen
Berufsausbildung bestimmt Ausbildungsrichtung
Die Staatliche Berufsoberschule Nürnberg ist eine Schule des beruflichen Schulwesens, die Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung bzw. entsprechender Berufserfahrung zur Hochschulreife führt.
Sie vermittelt eine allgemeine und eine fachtheoretische Bildung, letzteres ausgerichtet auf die beiden Ausbildungsrichtungen (AR) Technik und Wirtschaft & Verwaltung.
Eine aktuelle Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Ausbildungsrichtungen finden Sie hier. (Änderungen zum Vorjahr, KMS)
Wechsel der Ausbildungsrichtung
Die Ausbildungsberufe sind jeweils einer oder mehreren Ausbildungsrichtung(en) zugeordnet. Ist der Ausbildungsberuf nicht der gewünschten Ausbildungsrichtung zugeordnet, so kann ein Ausbildungsrichtungswechsel beantragt werden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
1. Ist der Ausbildungsberuf der Ausbildungsrichtung nicht zugeordnet, so muss
eine einjährige Tätigkeit in der entsprechenden Ausbildungsrichtung oder
ein halbjähriges geführtes Praktikum (Betreuung durch die Schule, keine verwandtschaftlichen Beziehung zur Praktikumsstelle, ADA-Schein, keine Bezahlung etc.) in der entsprechenden Ausbildungsrichtung nachgewiesen werden.
2. Ist der Ausbildungsberuf der Ausbildungsrichtung mit einem * zugeordnet, so muss ein(e) sechswöchiges Praktikum / Tätigkeit in der entsprechenden Ausbildungsrichtung nachgewiesen werden.
Das Praktikum/die Tätigkeit darf nicht während der Ausbildung durchgeführt werden.
Achtung neu: Bereits für den kommenden Anmeldezeitraum wird ein Wechsel der Ausbildungseichtung erleichtert.
§6 Abs. 3 FOBOSO wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Schulleitung kann Bewerberinnen und Bewerber in begründeten Ausnahmefällen, vor allem in Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, für Ausbildungsrichtungen zulassen, die nicht der jeweiligen beruflichen Fortbildungen entsprechen."
Ein Wechsel der AR kann nur nach eingehender Beratung durch die Schulleitung beantragt werden.
Profilerweiternde Wahlpflichtfächer
In der 12. und 13. Jahrgangsstufe sind die Pflichtfächer vorgegeben und die Profilfächer durch die Ausbildungsrichtung bestimmt. Zusätzlich wählen Sie ein Wahlpflichtfach, das entweder eine zweite Fremdsprache (erste Fremdsprache ist Englisch) sein kann, eine Vertiefung Ihres Profils oder aber eine Erweiterung Ihres Profils bietet.
Zum Beispiel ist das Wahlpflichtfach Wirtschaft und Recht nur für Techniker wählbar (profilerweiternd), das Wahlpflichtfach Mathematik Additum hingegen ist nur im Zweig Wirtschaft und Verwaltung wählbar (profilerweiternd).
Eine Auflistung der Wahlpflichtfächer finden Sie in der Rubrik 12. Klasse bzw. 13. Klasse.
In Vorkursen und Vorklassen gibt es keine Wahlpflichtfächer.