11. Jahrgangsstufe der FOS
Vollzeitunterricht mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Aufnahmevoraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
Erfolgreicher Besuch der Vorklasse oder
Mittlerer Schulabschluss und erfolgreicher Nachweis der Eignung durch einen Eignungstag oder eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, wenn im gleichen Kalenderjahr die Vorklasse nicht besucht wird.
Ausgleich von Vorbildungsdefiziten:
Auffrischung der Kenntnisse in allgemeinbildenden und den Profilfächern.
Schülern mit mittlerem Schulabschluss der Mittelschule (M-Zweig), mittlerem Schulabschluss der Wirtschaftsschule wird dringend empfohlen, die Vorklasse zu besuchen.
Bedingt durch die Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erwerben, haben Bewerber oft unterschiedliche Kenntnisse in den einzelnen Unterrichtsfächern. Unzureichende oder fehlende Vorkenntnisse sollten vor dem Eintritt in die Fachoberschule ausgeglichen werden, z. B. durch den Besuch der Vorklasse oder des Vorkurses.
Probezeit:
Die Probezeit endet am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar.
Ausnahme: Wer in allen Fächern der Vorklasse mindestens die Note 3 (entspricht 07 Notenpunkten oder mehr) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit.
*Wahlpflichtfächer, die an der FOS-N/BOS-N voraussichtlich angeboten werden:

In der 12. Jahrgangsstufe müssen Sie zwei Wahlpflichtfächer mit je zwei Wochenstunden (siehe obige Liste) oder ein Wahlpflichtfach mit 2 und eine zweite Fremdsprache mit 4 Wochenstunden wählen.
Die Wahl der Wahlpflichtfächer ist verbindlich.
Wenn Sie nach der 13. Jahrgangsstufe das allgemeine Abitur machen wollen, dann müssen Sie in der 12. und der 13. Jahrgangsstufe eine zweite Fremdsprache mit je 4 Wochenstunden besuchen.
Ob Sie das von Ihnen gewünschte Wahlpflichtfach besuchen können, hängt von den Anmeldezahlen ab (bei geringen Anmeldezahlen oder bei Überbuchung müssen Sie evtl. auf ein anderes Fach ausweichen).
Geben Sie deshalb bei der Anmeldung ein Ersatzwahlpflichtfach an.
Es kann auch ein zusätzliches Wahlpflichtfach (Szenisches Gestalten) gewählt werden. Dies ist allerdings nicht einbringungsfähig.
Die Liste oben zeigt Ihnen die z. Zt. angebotenen Wahlpflichtfächer. Änderungen der Angebote sind möglich.
Hinweise zu den Fächern:
Jahre: Es gibt Wahlpflichtfächer, die nur einjährig unterrichtet werden. Sie können in der 12. oder in der 13. Jahrgangsstufe besucht werden. Der Unterrichtsstoff ist jedes Jahr gleich. Zweijährige Fächer bauen aufeinander auf. Sie können in der 12. und 13. Jahrgangsstufe besucht werden. Der Unterrichtsstoff ist in der 12. und 13. Jahrgangsstufe unterschiedlich.
Einbringungsfähig: Zum Fachabitur werden eine bestimmte Anzahl an Halbjahresergebnissen und Prüfungsergebnissen eingebracht. Dabei können Halbjahresergebnisse „gestrichen“ (d.h. nicht eingebracht) werden. Wird ein nicht einbringungsfähiges Fach gewählt, vermindert sich die Zahl der „streichbaren“ Halbjahresergebnisse um zwei Halbjahresergebnisse. Zusätzliche Wahlpflichtfächer, die nicht einbringungsfähig sind, verändern die Zahl der Streichergebnisse nicht.
Profilerweiterndes Wahlpflichtfach: In der Regel ein Fach aus einer anderen Ausbildungsrichtung; Profilvertiefendes Wahlpflichtfach: Ein zusätzliches Fach aus der gewählten Ausbildungsrichtung;
Stand: 10.01.2025