Vorklasse

Einjähriger Vollzeitunterricht mit den Richtungen

  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Technik

Die berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen.

Zuordnung Beruf ↔ Ausbildungsrichtung

Zielsetzungen:

  • Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
  • Ausgleich vorhandener schulischer Defizite, um anschließend die 12. Jahrgangsstufe erfolgreich abschließen zu können
  • Heranführung an die Arbeitsweise der Berufs­ober­schule

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
  • Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Berufsfachschule
  • Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule
  • Berufsausbildung und Mittlere Reife der Wirtschaftsschule H-Zweig
  • Schüler und Schülerinnen mit Berufsausbildung und ohne Mittleren Schulabschluss können nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.
    • Prüfungsfächer
    • - Englisch
    • - Deutsch
    • - Mathematik
    • Notwendiges Ergebnis:
    • - keine Note schlechter als 4
    • - falls einmal Note 5, dann mindestens einmal Note 2 oder zweimal Note 3.

Probezeit:

Die Probezeit endet am 15. Dezember.

Anmeldeunterlagen: siehe Anmeldung

Stundentafel:

"Aufstieg" von der Vorklasse in die 12. Klasse

In der Regel haben Sie, wenn Sie die Vorklasse besuchen, eine abgeschlossene Berufsausbildung und die berufliche mittlere Reife bzw. den mittleren Schulabschluss der Wirtschaftsschule oder der Mittelschule. Wenn Sie in der Vorklasse sind und keine mittlere Reife haben, müssen Sie diese in der Vorklasse erwerben.

Die mittlere Reife können Sie in der Vorklasse erwerben, wenn Sie keine 5 (in jedem Fach mindestens 4 Punkte) im Jahreszeugnis haben oder wenn Sie max. eine 5 (mindestens 1 Punkt) und einmal die Note 2 (mindestens 10 Punkte) bzw. maximal einmal die Note 5 (mindestens 1 Punkt) und zweimal die Note 3 (mindestens 7 Punkte) haben.

Eine Aufnahme in die 12. Klasse ohne mittlere Reife ist nicht möglich.

Die Eignung für die 12. Klasse können Sie wie folgt nachweisen:

  • Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse keine Note schlechter als drei (mindestens 7 Punkte) haben, werden Sie ohne Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen.
  • Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse keine Note schlechter als vier (mindestens 4 Punkte) haben, werden Sie mit Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen.
  • Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse einmal die Note fünf (1 bis 3 Punkte) haben, so können Sie diese mit einmal mindestens der Note zwei (10 Punkte oder besser) oder zwei Mal der Note drei (mindestens 7 Punkte) ausgleichen. Zum Ausgleich der Note fünf speziell in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik können nur Fächer aus dieser Fächergruppe herangezogen werden. Sie steigen mit Probezeit in die 12. Klasse auf.
  • Wenn Sie die Oberstufenreife des Gymnasiums besitzen, werden Sie mit Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen
  • Wenn Sie im Zeugnis der mittleren Reife in Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von besser als 3,5 haben, werden Sie mit Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen. Haben Sie mehrere mittlere Schulabschlüsse, so wird der bessere Abschluss berücksichtigt.

Wird keine der genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllt, ist eine Aufnahme in die 12. Klasse nicht möglich*.

Sonstiges:

  • * Eine Aufnahmeprüfung ist, wenn in diesem Schuljahr die Vorklasse besucht wurde, nicht möglich. Im folgenden Jahr kann die Aufnahme über eine Aufnahmeprüfung erfolgen.
  • Die Vorklasse kann, wenn Sie eine mittlere Reife besitzen oder in der Vorklasse erwerben, nicht wiederholt werden (dies gilt auch für die Probezeit).
  • Schüler, die keinen mittleren Schulabschluss haben und in der Vorklasse keinen mittleren Schulabschluss erwerben, können die Vorklasse einmal wiederholen.
  • In der Vorklasse haben alle Schüler (ausgenommen Wiederholer) Probezeit. Die Probezeit endet am 15.12.
  • Das Zeugnis der mittleren Reife kann nicht mehr mit Noten aus der Vorklasse ergänzt werden. Es können auch nicht einzelne Noten der mittleren Reife durch Noten in der Vorklasse ersetzt werden.

Wenn ein Schüler in einer Klasse angetreten ist, gilt die Klasse als einmal besucht. Tritt der Schüler wieder in die Klasse ein, wiederholt er das Schuljahr. D. h. Schüler der Vorklasse, die eine mittlere Reife haben und während der Probezeit oder später austreten, können folglich die Vorklasse nicht noch einmal besuchen.

Schüler der Vorklasse, die keine mittlere Reife haben und während der Probezeit oder später austreten, können die Vorklasse noch einmal besuchen.