13. Klasse

Abschluss nach der 13. Jahrgangsstufe: Fachgebundene Hochschulreife / Allgemeine hochschulreife

Ohne zweite Fremdsprache: Fachgebundene Hochschulreife

Schüler, die mit Erfolg die Ab­schluss­prüfung ab­sol­vieren, erwerben die fach­ge­bundene Hoch­schul­reife. Diese berechtigt zum Studium aller Fach­richtungen an Fach­hoch­schulen, sowie an Universitäten, hier jedoch nur in fach­ge­bun­denen Studien­gängen.

Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem Studiengang, der der besuchten Ausbildungsrichtung inhaltlich entspricht. Die Zuordnung der Ausbildungsrichtung zu den Studiengängen finden Sie beim Kultusministerium (externer Link).

Mit zweiter Fremdsprache: Allgemeine Hoch­schul­reife

Die allgemeine Hoch­schul­reife berechtigt zum Studium in allen Fach­bereichen an den Universi­täten und Fachhoch­schulen in Deutschland.

Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist eine zweite Fremdsprache erforderlich. Diese kann durch Nachweis in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch oder Russisch erbracht werden. Der Nachweis erfolgt durch die Teil­nahme am Unterricht einer zweiten Fremd­sprache in den Jahrgangs­stufen 12 und 13 (Wahlpflichtunterricht), wobei mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangs­stufe 13 erzielt werden muss, das Ablegen einer Ergänzungs­prüfung in einer zweiten Fremd­sprache mindestens mit der Note 4 (mindestens 4 Punkte), ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, versetzungs­erheblichen Unterricht in den Jahrgangs­stufen 7 bis 10 der allgemein­bildenden Schulen, wobei im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder höher mindestens die Note 4 erreicht wurde oder durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung.

Vollzeitunterricht mit der Fachrichtung

Aufnahme:

Aufnahmevoraussetzungen der Jahrgangsstufe 12 und Nachweis einer un­ein­ge­schränkten Fach­hoch­schul­reife. Oder über erfolg­reichen Abschluss der 12. Jahrgangs­stufe.

*Seminarfach / Seminararbeit

Nach der Fachabiturprüfung in Jahrgangsstufe 12 sowie in Jahrgangsstufe 13 ist das wissenschaftspropädeutische Seminar zu belegen, eine Seminararbeit zu fertigen und zu präsentieren. Auf Antrag können auch Bewerberinnen und Bewerber am Seminarteil der Jahrgangsstufe 12 teilnehmen. Für "Quereinsteiger", die neu in die 13. Klasse eintreten, ist es auch möglich, die Seminararbeit vollständig in der 13. Klasse anzufertigen. 

Seminare können in einbringungsfähigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die an der Schule geführt werden, und gegebenenfalls auch fächerübergreifend angeboten werden. 

Abgabe­termin ist der erste Unter­richtstag der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien. Die Be­wer­tung der Seminar­­arbeit geht als eigenständige Note (Gesamtergebnis aus individueller Leistung, Seminararbeit und Präsentation mit Diskussion) zweifach in das Zeugnis der fach­gebundenen Hoch­schul­reife bzw. der allgemeinen Hoch­schul­reife ein.

**Wahlpflichtfächer

An der Staatlichen Berufsoberschule Nürnberg können folgende Wahlpflichtfächer gewählt werden:

• In der 13. Klasse müssen zwei Wahlpflichtfächer mit jeweils zwei Wochenstunden gewählt werden, wobei eines der beiden das Seminarfach ist.

• Das Seminarfach wird durch die Wahl eines Seminarthemas (vor der Abschlussprüfung 12. Kl.) gewählt.

• Ein weiteres Wahlpflichtfach ist aus den von der Schule angebotenen Wahlpflichtfächern zu wählen (siehe Tabelle oben).

• Dieses Wahlpflichtfach wählen Sie verbindlich bei der Anmeldung für die 13. Klasse.

• Wenn Sie in der 12. Klasse eine zweite Fremdsprache gewählt haben, da Sie die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, ist das Wahlpflichtfach in der 13. Klasse auch die zweite Fremdsprache mit vier Wochenstunden (Sie führen das Wahlpflichtfach fort)

• Wenn Sie die zweite Fremdsprache nicht fortführen wollen, da Sie nur die fachgebundene Hochschulreife erwerben wollen, können Sie ein anderes einjähriges Wahlpflichtfach wählen.

• Haben Sie in der 12. Klasse ein anderes zweijähriges Wahlpflichtfach gewählt, können Sie es ebenfalls in der 13. Klasse fortführen (soweit sich genügend Schülerinnen und Schüler dafür anmelden).

• Wenn Sie in der 12. Klasse ein einjähriges Wahlpflichtfach gewählt haben, müssen Sie in der 13. Klasse ein anderes einjähriges Wahlpflichtfach wählen.

• Ob Sie das von Ihnen gewünschte Wahlpflichtfach besuchen können, hängt von den Anmeldezahlen ab (bei geringen Anmeldezahlen oder bei Überbuchung müssen Sie evtl. auf ein anderes Fach ausweichen).

• Geben Sie deshalb bei der Anmeldung ein Ersatzwahlpflichtfach an

• Es kann auch ein zusätzliches Wahlpflichtfach (nur szenisches Gestalten) gewählt werden

• Die z. Zt. angebotenen Wahlpflichtfächer können Sie der obigen Liste entnehmen. Änderungen sind möglich

Hinweise zu den Fächern:

Wählbar: Manche Fächer können nur von Schülerinnen und Schülern einer bestimmten Ausbildungsrichtung (Technik oder Wirtschaft) gewählt werden. Z. B. kann das Wahlpflichtfach „Wirtschaft Aktuell“ nur in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft gewählt werden, das Wahlpflichtfach „Wirtschaft und Recht“ kann nur in der Ausbildungsrichtung Technik gewählt werden.

Wochenstunden: Wahlpflichtfächer werden in der Regel zwei Stunden in der Woche unterrichtet. Die zweiten Fremdsprachen werden 4 Stunden pro Woche unterrichtet. Bei erfolgreichem Besuch in der 12. und 13. Klasse erhalten Absolventen die allgemeine Hochschulreife.

Jahre: Es gibt Wahlpflichtfächer, die nur einjährig unterrichtet werden. Sie können in der 12. oder in der 13. Klasse besucht werden. Zweijährige Fächer bauen aufeinander auf. Sie können in der 12. und 13. Klasse besucht werden. Der Unterrichtsstoff ist in der 12. und 13. Klasse unterschiedlich.

Einbringungsfähig: Zum Fachabitur werden eine bestimmte Anzahl an Halbjahresergebnisse und Prüfungsergebnisse eingebracht. Dabei können Halbjahresergebnisse gestrichen (nicht eingebracht) werden. Wird ein nicht einbringungsfähiges Fach gewählt, vermindert sich die Zahl der streichbaren Halbjahresergebnisse um zwei Halbjahresergebnisse. Zusätzliche Wahlpflichtfächer, die nicht einbringungsfähig sind, verändern die Zahl der Streichergebnisse nicht.

Zusätzliche Wahlpflichtfächer: Zusätzlich zu dem zu wählenden Wahlpflichtfach kann ein weiteres Wahlpflichtfach gewählt werden. Wegen der hohen zeitlichen Belastung sollte die Wahl eines zusätzlichen Wahlpflichtfaches gut überlegt werden (Ausnahme: Nicht einbringungsfähige Fächer z. B. szenisches Gestalten.)

Profilerweiterndes Wahlpflichtfach: In der Regel ein Fach aus einer anderen Ausbildungsrichtung. 

Profilvertiefendes Wahlpflichtfach: Ein zusätzliches Fach aus der gewählten Ausbildungsrichtung.

Probezeit

Schülerinnen und Schüler, die mit Unterbrechung in die 13. Jahrgangsstufe aufsteigen, unterliegen bis zum 15. Dezember einer Probezeit!