Fahrtkostenerstattung
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) geregelt. Die Stadt Nürnberg hat auf ihren Internetseiten einige Informationen zu den Themen Schulweg und Fahrtkostenerstattung zusammen gestellt.
Ab 01.08.2020 gibt es das 365 € Ticket für alle Schüler. Die Tickets müssen von den Schülern selbst beantragt werden. Das bisherige vergünstigte Schülerticket der Stadt Nürnberg entfällt zu diesem Zeitpunkt.