BAföG
Als VollzeitschülerIn an der BOS haben Sie das Recht auf staatliche finanzielle Förderung.
Die folgende Grafik soll Ihnen einen Überblick vermitteln:
Diese Informationen gibt es auch als pdf im Downloadbereich.
BAföG-Checkliste
Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag den Online-Antrag:
https://afoegfofa.osrz-akdb.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/
Schülerinnen und Schüler der Vorklasse stellen den Antrag beim für den Wohnort zuständigen Amt (z.B. Landratsamt).
Schülerinnen und Schüler der 12. und 13. Jahrgangsstufe in Vollzeit stellen den Antrag immer in Nürnberg.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
Formblatt 1 (Antrag)
vollständig ausgefüllt (alle Ja / Nein - Fragen beantwortet)?
Kontoinhaber angegeben? Denken Sie bitte auch daran, IBAN und BIC einzutragen.
Mietvertrag (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern / einem Elternteil wohnen) beigelegt?
Einkommensnachweise beigelegt?
Vermögensnachweise (Bankbestätigung und Vermögenserklärung) beigelegt?
Formblatt zum Kraftfahrzeug beigelegt?
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie selbst versichert sind) beigelegt?
Antrag unterschrieben?
Anlage 1 zu Formblatt 1 (beruflicher und schulischer Werdegang)
beginnen Sie den Lebenslauf mit der Zeit nach dem Besuch der Grundschule.
zwingend lückenlos und monatsgenau!
Anlage 2 zu Formblatt 1 (Erklärung zu eigenen Kindern)
nur erforderlich, wenn Sie ein Kind / mehrere Kinder haben
Formblatt 2 (Schulbescheinigung)
nur vom Schulsekretariat auszufüllen ab Bereich A (kann nachgereicht werden!)
Wichtige Hinweise für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags:
Den Antrag bis 31.05. des jeweils beginnenden Schuljahres stellen (Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate) Bei Folgeanträgen: Um Zahlungslücken zu vermeiden, ist ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.05. des jeweils beginnenden Schuljahres einzureichen. Ausnahme: Der Antrag kann auch ohne Bescheinigung nach §9 BAföG (Formblatt 2) gestellt werden. Eine allgemeine Schulbescheinigung ist hierzu ausreichend!
Das Formblatt 2 kann nachgereicht werden - jedoch spätestens 14 Tage nach Schulbeginn!
Legen Sie Ihrem Antrag alle geforderten Formulare, Erklärungen und Nachweise bei.
Sehen Sie von Sachstandsfragen (wie lange dauert es noch?) beim zuständigen BAföG-Amt ab.
Falls Sie mehrere Unterlagen oder Belege nachreichen müssen, so reichen Sie diese bitte immer gesammelt nach.
Beginn der Ausbildungsförderung
Die Förderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn der Antrag bis zum entsprechenden Monatsende eingeht.
Wenn der Antrag für ein Folgeschuljahr gestellt wird, gilt der vorausgehende Ferienmonat schon als Beginn des Ausbildungsabschnittes (in der Regel der 1. August).
Förderungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, können erst ab dem Antragsmonat geleistet werden!
Elektronische Antragstellung - Onlineantrag
Ihre Vorteile:
Füllen Sie den BAföG-Antrag und die dazugehörenden Formulare schnell und fehlerfrei online aus.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrags ist erheblich geringer als bei einem Antrag in Papierform.
Beim Online-Antrag erhalten Sie zu den einzelnen Eingabefelder Hilfestellungen.
Weitere Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie unter den Adressen:
oder
https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/ausbildungsfoerderung.html