2. Fremdsprache

Die zweite Fremdsprache.pdf

Nachweis der Kenntnisse der 2. Fremdsprache zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife

Nach § 73 Abs. 1 FOBOSO können Schüler der Jahrgangsstufe 13 oder Bewerber mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Fachoberschule oder Berufsoberschule zusätzlich durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife erwerben.

D.h. die betreffenden Schüler bekommen am Ende zwei verschiedene Zeugnisse ausgestellt, 1 Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife (ohne Note in der 2. Fremdsprache) sowie 1 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (mit Note der 2. Fremdsprache).

Notwendige Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Russisch oder Spanisch können folgendermaßen nachgewiesen werden:

  • Unterricht an vorher besuchten Schulen oder Erfolgreiche Abschlussprüfung in der 2. Fremdsprache oder mindestens vierjähriger Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht i. d. R. in den Klassen 6 bis 9 des achtjährigen Gymnasiums oder 7 bis 10 der sonstigen allgemeinbildenden Schulen mit mindestens der Note 4

  • Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, z.B. Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats im Rahmen der beruflichen Bildung, z. B. als FremdsprachenkorrespondentIn

  • Ablegen der Ergänzungsprüfung an der Beruflichen Oberschule (empfohlen bei muttersprachlichen oder guten Sprachkenntnissen). Erfolgreiche Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache (Französisch, Italienisch, Latein, Russisch, Spanisch). Kein Unterricht, sondern lediglich im Rahmen der übrigen Abiturprüfungen eine schriftliche und mündliche Prüfung in der 2. Fremdsprache. Die Prüfung kann auch von externen SchülerInnnen abgelegt bzw. einmal wiederholt werden, beispielsweise, wenn man nach dem Abitur ein Jahr im Ausland verbracht hat. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Unterricht in der Jahrgangsstufe 12 und 13 an der Beruflichen Oberschule. Teilnahme am Wahlpflichtfach in den Klassen 12 und 13 mit Abschluss der Note 4. Der Unterricht umfasst in beiden Jahrgangsstufen jeweils vier Wochenstunden. In der 12. Klasse findet er Unterricht auch während der Seminarphase statt. Es handelt sich um ein Wahlpflichtfach, d.h. es besteht Anwesenheitspflicht und es werden schriftliche und mündliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Abfragen, Präsentationen etc.) verlangt. Eine zusätzliche Abschlussprüfung gibt es jedoch nicht.

Noch nicht überzeugt? Dann informieren Sie sich über die einzelnen Sprachen: