Fahrtkostenerstattung

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) geregelt. Die Stadt Nürnberg hat auf ihren Internetseiten einige Informationen zu den Themen Schul­weg und Fahrt­kosten­er­stattung zusammen gestellt.

Ab 01.08.2020 gibt es das 365 € Ticket für alle Schüler. Die Tickets müssen von den Schülern selbst beantragt werden. Das bisherige vergünstigte Schülerticket der Stadt Nürnberg entfällt zu diesem Zeitpunkt.

Weitere Informationen:

... der Stadt Nürnberg

... der VAG (Seite zugänglich ab 01.07.2020)

Formulare

Erstattungsantrag für zurückliegendes Schuljahr