12. Klasse

Abschluss nach der 12. Jahrgangsstufe: Allgemeine Fachhochschulreife

Schüler, die mit Erfolg die Abschlussprüfung absolviert haben, erwerben die Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang. Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.

Vollzeitunterricht mit der Fachrichtung

  • Technik

  • Wirtschaft und Verwaltung

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Die berufliche Vorbildung muss der Ausbildungsrichtung entsprechen. Zuordnung Beruf ↔ Ausbildungsrichtung

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

    • Die mittlere Reife kann, falls nicht vorhanden, in der Vorklasse erworben werden.

  • Ist im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik keine Note vorhanden, so kann eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abgelegt werden, wenn im Kalenderjahr weder der Vorkurs noch die Vorklasse besucht wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausgleich von Vorbildungsdefiziten:

  • Auffrischung der Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Deutsch sind über den Vorkurs möglich.

  • Schülern mit mittlerem Schulabschluss der Berufsschule, mittlerem Schulabschluss der Berufsfachschule oder Quabi wird dringend empfohlen, die Vorklasse zu besuchen.

  • Bedingt durch die Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erwerben, haben Bewerber oft unterschiedliche Kenntnisse in den einzelnen Unterrichtsfächern. Unzureichende oder fehlende Vorkenntnisse sollten vor dem Eintritt in die Berufsoberschule ausgeglichen werden, z. B. durch den Vorkurs.

Probezeit:

Die Probezeit endet am 15. Dezember.

Ausnahme: Wer in allen Fächern der Vorklasse oder des Vorkurses mindestens die Note 3 (entspricht 7 Punkten oder mehr) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit.

Stundentafel (ab Schuljahr 18/19):

*Wahlpflichtfächer, die an der BOS-N voraussichtlich angeboten werden:

In der 12. Klasse müssen Sie ein Wahlpflichtfach mit zwei Wochenstunden (siehe obige Liste) wählen.

• Die Wahl des Wahlpflichtfaches ist verbindlich.

• Wenn Sie nach der 12. Klasse die 13. Klasse besuchen wollen, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, ist dieses Wahlpflichtfach eine zweite Fremdsprache mit vier Wochenstunden. Die Wahl eines weiteren einbringungsfähigen Wahlpflichtfachs (mit Ausnahme von "Szenisches Gestalten") ist dann nicht mehr möglich.

• Ob Sie das von Ihnen gewünschte Wahlpflichtfach besuchen können, hängt von den Anmeldezahlen ab (bei geringen Anmeldezahlen oder bei Überbuchung müssen Sie evtl. auf ein anderes Fach ausweichen).

• Geben Sie deshalb bei der Anmeldung ein Ersatzwahlpflichtfach an.

• Es kann auch ein zusätzliches Wahlpflichtfach (Szenisches Gestalten) gewählt werden.

• Die Liste oben zeigt Ihnen die z. Zt. angebotenen Wahlpflichtfächer. Änderungen der Angebote sind möglich.

Hinweise zu den Fächern:

Wählbar: Manche Fächer können nur von SchülerInnen einer bestimmten Ausbildungsrichtung (Technik oder Wirtschaft) gewählt werden. Z.B. „Wirtschaft Aktuell“ kann nur in Wirtschaft, „Wirtschaft und Recht“ nur in Technik gewählt werden.

Wochenstunden: Wahlpflichtfächer werden in der Regel zwei Stunden in der Woche unterrichtet. Die zweiten Fremdsprachen werden 4 Stunden pro Woche unterrichtet. Bei erfolgreichem Besuch in der 12. und 13. Klasse erhalten Absolventen die allgemeine Hochschulreife.

Jahre: Es gibt Wahlpflichtfächer, die nur einjährig unterrichtet werden. Sie können in der 12. oder in der 13. Klasse besucht werden. Der Unterrichtsstoff ist jedes Jahr gleich. Zweijährige Fächer bauen aufeinander auf. Sie können in der 12. und 13. Klasse besucht werden. Der Unterrichtsstoff ist in der 12. und 13. Klasse unterschiedlich.

Einbringungsfähig: Zum Fachabitur werden eine bestimmte Anzahl an Halbjahresergebnissen und Prüfungsergebnissen eingebracht. Dabei können Halbjahresergebnisse gestrichen (d.h. nicht eingebracht) werden. Wird ein nicht einbringungsfähiges Fach gewählt, vermindert sich die Zahl der streichbaren Halbjahresergebnisse um zwei Halbjahresergebnisse. Zusätzliche Wahlpflichtfächer, die nicht einbringungsfähig sind, verändern die Zahl der Streichergebnisse nicht.

Zusätzliche Wahlpflichtfächer: Zusätzlich zu dem zu wählenden Wahlpflichtfach kann ein weiteres Wahlpflichtfach gewählt werden. Bedingt durch die hohe zeitliche Belastung sollte die Wahl eines zusätzlichen Wahlpflichtfaches gut überlegt werden (Ausnahme: Nicht einbringungsfähige Fächer z. B. szenisches Gestalten).

Profilerweiterndes Wahlpflichtfach: In der Regel ein Fach aus einer anderen Ausbildungsrichtung; Profilvertiefendes Wahlpflichtfach: Ein zusätzliches Fach aus der gewählten Ausbildungsrichtung;

Teilzeitunterricht:

Die zwölfte Jahrgangsstufe kann auch in Teilzeit besucht werden. Die Dauer des Schulbesuchs verlängert sich dann auf zwei Schuljahre. Der Teilzeitunterricht findet von Montag bis Donnerstag abends ab 18:00 Uhr statt.

Stand: 27.02.2018