Eignungsprüfung

Prüfung zur Aufnahme in die Berufliche Oberschule bei fehlender Note bzw. Nicht-Erreichen des Notenschnitts

Wer muss zur Prüfung?

Eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik kann ablegen, wer im Kalenderjahr der Aufnahme weder den Vorkurs noch die Vorklasse besucht hat und im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch* und Mathematik keine Note vorweisen kann oder in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik den Notenschnitt von 3,5 nicht erreicht hat.

*Das Fach Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.

Termin und Durchführung

Der Termin der Eignungsprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.

Die Prüfungen werden von der aufnehmenden Schule auf dem Niveau der Mittleren Reifedurchgeführt (siehe hierzu Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss - Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 2003 und 2004).

Für weitere Auskünfte können sich Interessenten an die aufnehmende Schule wenden.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten.

Die Eignungsprüfung ist bestanden,

  • wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder

  • wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.

Verhinderung

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.


Quelle: Bayerisches Fachoberschul- und Berufsoberschul-Netz