Einjähriger Vollzeitunterricht mit den Richtungen
- Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
- Ausgleich vorhandener schulischer Defizite, um anschließend die 12. Jahrgangsstufe erfolgreich abschließen zu können
- Heranführung an die Arbeitsweise der Berufsoberschule
Aufnahmevoraussetzungen:
- Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
- Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Berufsfachschule
- Berufsausbildung und Mittlerer Schulabschluss der Hauptschule
- Berufsausbildung und Mittlere Reife der Wirtschaftsschule H-Zweig
- Schüler und Schülerinnen mit Berufsausbildung und ohne
Mittleren Schulabschluss können nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen
werden.
Prüfungsfächer
- Englisch
- Deutsch
- Mathematik
Notwendiges Ergebnis:
- keine Note schlechter als 4
- mindestens 3,7 Notendurchschnitt
Probezeit:
Die Probezeit endet am 15. Dezember.
Stundentafel:
| Fach |
Vorklasse |
| Religionslehre |
1 Std. |
| Deutsch |
7 Std. |
| Englisch |
8 Std. |
| Geschichte |
2 Std. |
| Mathematik |
8 Std. |
zusätzlich je nach Profilfächern der
Ausbildungsrichtung (T: Chemie, Physik; W: Betriebswirtschaftslehre,
Technologie) |
10 Std. insgesamt |
| Summe |
36 Std. |
Die Vorklasse kann nicht wiederholt werden, wenn der Bewerber bereits die mittlere Reife besitzt.
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"Aufstieg" von der Vorklasse in die 12. Klasse
In der Regel haben Sie, wenn Sie die Vorklasse besuchen, eine abgeschlossene Berufsausbildung und die berufliche mittlere Reife bzw. den mittleren Schulabschluss der Wirtschaftsschule oder der Hauptschule. Wenn Sie in der Vorklasse sind und keine mittlere Reife haben, müssen Sie diese in der Vorklasse erwerben.
Die
mittlere Reife können Sie in der Vorklasse erwerben, wenn Sie keine 5
(in jedem Fach mindestens 4 Punkte) im Jahreszeugnis haben oder wenn
Sie max. eine 5 (mindestens 1 Punkt) und einmal die Note 2 (mindestens
10 Punkte) bzw. maximal einmal die Note 5 (mindestens 1 Punkt) und
zweimal die Note 3 (mindestens 7 Punkte) haben.
Eine Aufnahme in die 12. Klasse ohne mittlere Reife ist nicht möglich.
Die Eignung für die 12. Klasse können Sie wie folgt nachweisen:
- Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse keine Note schlechter als drei (mindestens 7 Punkte) haben, werden Sie ohne Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen.
- Wenn Sie im Zeugnis der Vorklasse keine Note schlechter als vier (mindestens 4 Punkte) haben, werden Sie mit Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen.
- Wenn Sie die Oberstufenreife des Gymnasiums besitzen, werden Sie mit Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen
- Wenn
Sie im Zeugnis der mittleren Reife in Deutsch, Englisch und Mathematik
einen Notendurchschnitt von besser als 3,5 haben, werden Sie mit Probezeit in
die 12. Klasse aufgenommen. Haben Sie mehrere mittlere Schulabschlüsse,
so wird der bessere Abschluss berücksichtigt. Fehlt im Zeugnis des
mittleren Schulabschlusses eine Note (z. B. Mathematik), so wird diese
Note durch die entsprechende Note aus der Vorklasse ersetzt.
- Wird
der Notendurchschnitt von 3,5 im mittleren Schulabschluss nicht
erreicht, so werden alle Noten des mittleren Schulabschluss, die
schlechter als 3 sind, durch die entsprechenden Noten aus der Vorklasse
ersetzt. Wird dadurch der Notendurchschnitt besser als 3,5, werden Sie mit Probezeit in die 12. Klasse aufgenommen.
Wird keine der genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllt, ist eine Aufnahme in die 12. Klasse nicht möglich*.
Sonstiges:
- *
Eine Feststellungsprüfung ist, wenn in diesem Schuljahr die Vorklasse
besucht wurde, nicht möglich. Im folgenden Jahr kann die Aufnahme über
eine Feststellungsprüfung erfolgen.
- Die Vorklasse kann, wenn Sie eine mittlere Reife besitzen oder in der Vorklasse erwerben, nicht wiederholt werden (dies gilt auch für die Probezeit).
- Schüler,
die keinen mittleren Schulabschluss haben und in der Vorklasse keinen
mittleren Schulabschluss erwerben, können die Vorklasse einmal
wiederholen.
- In der Vorklasse haben alle Schüler (ausgenommen Wiederholer) Probezeit. Die Probezeit endet am 15.12.
Wenn
ein Schüler in einer Klasse angetreten ist (Schulbesuch an mindestens
einem Tag), gilt die Klasse als einmal besucht. Tritt der Schüler
wieder in die Klasse ein, wiederholt er das Schuljahr. D. h. Schüler
der Vorklasse, die eine mittlere Reife haben und während der Probezeit
oder später austreten, können folglich die Vorklasse nicht noch einmal
besuchen. Schüler der Vorklasse, die keine mittlere Reife haben und
während der Probezeit oder später austreten, können die Vorklasse noch
einmal besuchen.
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